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AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages zwischen dem Mieter und dem Vermieter NOMAD Campervans. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter, dass er diese Bedingungen gelesen hat und sie vorbehaltlos akzeptiert.
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1. Übernahme des Fahrzeugs
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1.1 Der Mieter übernimmt das Fahrzeug in sauberem, verkehrssicherem Zustand und vollgetankt.
1.2. Jegliches Zubehör (Navigationssystem, Fahrradträger, Campingzubehör etc.) ist in einwandfreiem Zustand und wird im Mietvertrag gesondert ausgewiesen.
1.3. Etwaige Beanstandungen des Mieters am Fahrzeug und/oder Zubehör sind dem Vermieter bei Abholung des Fahrzeugs unverzüglich mitzuteilen.
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2. Rückgabe des Fahrzeugs
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2.1. Das Fahrzeug und alle im Mietvertrag aufgeführten Zubehörteile sind in ordnungsgemäßem Zustand und zur üblichen Zeit an der Vermietstation zurückzugeben. Bei Verzug ist der Mieter zum Ersatz des Schadens verpflichtet und haftet auch für Zufallsfälle.
2.2. Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgibt, muss er die Kosten für den Treibstoff und den Tankservice (30 CHF) bezahlen, die von seiner Kaution abgezogen werden.
2.3. Das Auto muss mit einer Grundreinigung zurückgegeben werden. Es ist nicht erlaubt, Müll zu hinterlassen. Küchengeräte müssen bei Rückgabe immer sauber und Grauwasser entleert sein. Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht mit einer Grundreinigung zurückgibt, muss er eine Steuer- und Reinigungsgebühr bezahlen und 150 CHF werden von seiner Kaution abgezogen.
2.4. Jegliche Verluste oder Schäden an der Innenausstattung des Fahrzeugs oder an den gemieteten Extras, Ausstattungen oder Ersatzteilen gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
2.5. Bei nicht konformer Rückgabe des Fahrzeugs und/oder Zubehörs haftet der Mieter gemäß Art. 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.6. Die Rückgabe kann nur während der üblichen Öffnungszeiten der Vermietstation an einen Mitarbeiter des Vermieters oder eine von diesem bevollmächtigte Person erfolgen. Das einfache Abstellen des Fahrzeugs an der Vermietstation außerhalb der Öffnungszeiten und die Hinterlegung der Schlüssel beinhalten keine Rückerstattung.
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3. Verlängerung der Mietzeit
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Die Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters vor Ablauf des laufenden Mietverhältnisses möglich. Hierfür ist eine zusätzliche Kaution zu hinterlegen, um die Kosten für die Verlängerung der Mietzeit zu decken. Der Vermieter kann die Verlängerung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages vereinbart, gelten alle Bestimmungen des ursprünglichen Mietvertrages unverändert weiter, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
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4. Mindestalter / Führerschein
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Das Mindestalter des Mieters zum Anmieten und Führen eines Fahrzeugs des Vermieters beträgt 21 Jahre. Bei Mietbeginn muss der Fahrer des gemieteten Fahrzeugs seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
5. Autorisierte Fahrer
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Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag mit Namen und Anschrift angegebenen Fahrern gefahren werden. Für Zusatzfahrer gelten die Bestimmungen des Absatzes 4. Auch wenn er das Fahrzeug nicht führt, haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter weiterhin für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag und den damit zusammenhängenden Zusatzbedingungen.
6. Mietgebühr
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Eine Standardmiete beginnt um 17:00 Uhr und endet um 11:00 Uhr, sofern im Mietvertrag nicht anders angegeben. Die genauen Lieferzeiten können je nach Verfügbarkeit abweichend vereinbart werden. Wenn Sie den California vor 17:00 Uhr abholen möchten, können Sie auch eine Halbtagesmiete buchen. Der Mietpreis ergibt sich aus dem Mietvertrag und beinhaltet die Nutzung des im Mietvertrag bezeichneten Fahrzeugs für die vereinbarte Dauer, sowie zusätzliche Kosten für Zubehör, sofern vereinbart. Bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde wird ein zusätzlicher Miettag berechnet. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Rückerstattung.
7. Zahlungsarten
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7.1. Die Anzahlung von 50 % muss eine Woche nach der Buchung bezahlt werden, um das Auto definitiv zu reservieren, andernfalls wird die Buchung storniert. Die restlichen 50% sowie die Anzahlung von CHF 500,- sind bei Lieferung in bar oder im Voraus per Banküberweisung zu bezahlen. Zahlung per Banküberweisung an Verena Helms, Via Üerts 20, 7512 Champfèr. UBS-Bank in Bellinzona IBAN: CH48 0023 4234 1061 4940 Q
7.2. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter die aus dem Mietvertrag entstehenden und damit zusammenhängenden Schulden (Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs, Kraftstoff, Reparaturen, Schäden, Strafen und Bußgelder, Verwaltungskosten) in Rechnung zu stellen. Die Schlussrechnung gilt als genehmigt, wenn der Mieter nicht innert 7 Tagen schriftlich an NOMAD campervans, Via Üerts 20, 7512 Champfèr, widerspricht.
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8. Stornobedingungen
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Stornierung bis 90 Tage vor Mietbeginn: CHF 0,-
Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Gesamtbetrages
Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtbetrages
Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Mietbeginn: 100 % des Gesamtbetrags
9. Wartung / Reparaturen
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9.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und den Öl- und Wasserstand sowie den Reifendruck regelmäßig (mindestens alle 2000 km) zu kontrollieren. Er hat alle Verkehrsregeln zu beachten und sich sorgfältig über die Verkehrsregeln der Länder zu informieren, in die er mit dem Fahrzeug reist.
9.2. Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über Mängel zu informieren, die nicht seine Aufgabe sind, diese zu beseitigen und seinen diesbezüglichen Anweisungen Folge zu leisten. Für Mängelkosten (Motoröl, Ersatzteile, Reparaturkosten) muss der Vermieter zunächst die Kostenübernahme garantieren. Die im Rahmen dieser Garantie entstandenen Kosten werden dem Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege erstattet. Reparaturen in Eigenregie des Mieters sind untersagt.
10. Verhalten bei Unfällen und besonderen Ereignissen
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Bei Unfall, Diebstahl (Einbruch / Unterschlagung etc.), Verlust, Feuer, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu verständigen und Anzeige zu erstatten. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegenrechte werden nicht anerkannt. Bei Diebstahl, Verlust oder Unterschlagung des Fahrzeugs sind unverzüglich die Polizei und der Vermieter zu verständigen. Bei allen vorgenannten Ereignissen, auch bei geringfügigen Schäden, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht zu erstellen. Im Falle eines Unfalls muss die Anzeige insbesondere Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Bei Diebstahl sind dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden die Fahrzeugschlüssel, die Diebstahlanzeige und der Polizeibericht vorzulegen.
Haftungsausschluss des Vermieters: Der Vermieter haftet nicht für den Fall, dass das gemietete Camperfahrzeug aufgrund eines Unfalls, technischer Defekte oder anderer unvorhersehbarer Umstände ausfällt. Dies schließt auch Ereignisse ein, die während der Mietzeit auftreten und außerhalb der Kontrolle des Vermieters liegen.
Bemühungen um Ersatzfahrzeug:
Im Falle eines Ausfalls des gemieteten Fahrzeugs wird sich der Vermieter nach besten Kräften bemühen, ein vergleichbares Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung des Vermieters, ein solches Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Sollte es dem Vermieter nicht möglich sein, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen, entsteht daraus kein Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Forderungen seitens des Mieters.
Keine Haftung für Ersatzbeschaffung:
Sollte der Vermieter trotz aller Bemühungen kein vergleichbares Ersatzfahrzeug bereitstellen können, so kann der Vermieter dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Entschädigung, Rückerstattung oder sonstige Leistungen über den bereits gezahlten Mietpreis hinaus.
Rückerstattung im Ausfallfall:
Sollte das gemietete Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder eines anderen unvorhersehbaren Ereignisses ausfallen und kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden können, erstattet der Vermieter dem Mieter den Mietpreis für die Mietdauer zurück. Weitere Ansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.
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11. Verbotene Nutzungen / Reisebeschränkungen
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11. Verbotene Nutzungen / Reisebeschränkungen
11.1. Verbot der Nutzung des Fahrzeugs für:
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zur Teilnahme an Sportveranstaltungen, Prüfung und Fahrschule
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für die Beförderung von Gütern oder Personen gegen Entgelt
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zum Abschleppen oder Bewegen eines anderen Fahrzeugs
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mit Überladung, d. h. mit einer Personenzahl oder Zuladung, die höher ist als die Angaben im Fahrzeugschein
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für den Transport von brennbaren, explosiven, giftigen oder anderweitig gefährlichen Stoffen
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Zoll- oder sonstige Straftaten zu begehen, auch wenn sie nur nach dem Recht des Tatorts verfolgt werden
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Untermiete
11.2. Die Nutzung des Fahrzeugs ist in folgenden Ländern erlaubt:
Österreich, Belgien, Kroatien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Portugal, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Ungarn. Dies gilt auch für die Nutzung des Fahrzeugs auf den zu diesen Ländern gehörenden Inseln (mit Ausnahme der Azoren, der Kanarischen Inseln, Madeiras und der Überseegebiete). Die Nutzung des Fahrzeugs im Ausland ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Die Nutzung des Fahrzeugs in allen anderen Ländern stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und führt zum Erlöschen aller Haftungsbeschränkungen.
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12. Haftung des Mieters
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12.1. Der Mieter haftet für alle Schäden (insbesondere Reifen- und Glasschäden), die durch unsachgemäßes, rechts- oder vertragswidriges Verhalten des Mieters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
12.2. Der Mieter haftet für alle Schäden (insbesondere für Reifen- und Scheibenschäden), unabhängig davon, ob sie von ihm zu vertreten sind.
12.3. Der Mieter haftet insbesondere für alle von ihm zu vertretenden Mängel und Schäden am Fahrzeug. Dazu gehören unter anderem Schäden durch: Tanken mit falschem Kraftstoff, Nichteinhalten der maximalen Höhe (an Garageneinfahrten, in Unterführungen u.ä.); unsachgemäße Verwendung von Schneeketten, Skiträgern, falsches Beladen von Skiträgern, unvorsichtiger Umgang mit dem Innenraum (insbesondere Zigarettenglut, Risse und Flecken auf Polstern und Matten), Fahren im Gelände und allgemein unvorsichtiger Umgang (insbesondere Beschädigung der Unterboden, Lenkung, Getriebe, Federn und Stoßdämpfer sowie Schäden an Achsteilen, Querträgern, Ölwanne, Kabeln, Abgasanlage, Windabweisern und Schalthebeln), unsachgemäße Handhabung des Fahrzeugs (mechanische Schäden an Kupplung, Getriebe, Aufhängung, etc., die nicht unter die Gewährleistung der Vertragswerkstätten fallen), unsachgemäße Verwendung des Daches (insbesondere nicht oder falsch geschlossenes Dach.)
12.4. Der Haftungsumfang umfasst Reparaturkosten und den Fahrzeugwert bei Totalschaden sowie weitere Schäden wie Abschleppkosten, Begutachtungskosten, Wertminderung, Nichtvermietung, Anwalts- und Verwaltungskosten.
12.5. Im Falle von Bußgeldern oder Strafen im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs, die der Vermieter zu vertreten hat, ist der Mieter verpflichtet, den entsprechenden Betrag zuzüglich der Verwaltungskosten des Vermieters zu erstatten. Sanktionen und Bußgelder wegen Verschuldens des Vermieters sind ausgeschlossen. Bei Verstössen gegen das Strassenverkehrsrecht im In- und Ausland ermächtigt der Mieter den Vermieter, die Vertragsdaten an alle Behörden (Polizei, Anwälte, Strassenverkehrsämter etc.) im In- und Ausland weiterzugeben.
12.6. die Haftung des Mieters reduziert sich pro Ereignis auf die Höhe des im Mietvertrag festgelegten Selbstbehalts. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für die in Absatz (12.3.) beschriebenen Schäden. Im vorliegenden Fall besteht keine Deckung für den Schaden, der dem Vermieter entsteht. Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Schäden aus der Nutzung durch einen nicht autorisierten Fahrer oder für Schäden aufgrund verbotener Nutzungen, bei Straßenpiraterie durch den Mieter, für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden nach der Straßenverkehrsordnung, insbesondere in bei Erschöpfung, Fahruntüchtigkeit durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch sowie für Schäden, die auf unsachgemäße Beladung zurückzuführen sind.
12.7. Eine etwaige Haftungsfreistellung des Mieters durch den Vermieter ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
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13. Haftung des Vermieters
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Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters, die aus Mängeln des Fahrzeugs resultieren, auf der Grundlage der Bestimmungen der Artikel 259a und 259e OR, sofern die Haftung nicht anderweitig personenvertraglich geregelt ist. Jegliche vertragliche und außervertragliche Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter und sonstigen vertraglich befugten Personen ist ausgeschlossen, sofern der Vermieter den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch seine Hilfspersonen verursacht werden.
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14. Tiere, Rauchen
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Haustiere können nur auf Anfrage transportiert werden. Alle Fahrzeuge sind zudem strikt rauchfrei. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von CHF 400 erhoben.- Die Mehrkosten für die Sonderreinigung gehen zu Lasten des Händlers.
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15. Haushaltsgeräte
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Küchenutensilien wie Töpfe, Geschirr und Besteck sind im Tagesmietpreis enthalten.
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16. Gebühr für die Zurverfügungstellung von Kraftfahrzeugen
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Die Kosten für die Abholung des Fahrzeugs betragen 150 CHF pro Anmietung und beinhalten eine Einweisung (Video), Campingausrüstung, eine Gasflasche, einen Parkplatz für das Auto des Mieters an der Abholstation, die Endreinigung.
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17. Vollkasko- und Haftpflichtversicherung
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Unsere Mietfahrzeuge sind mit einer Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung in der Höhe von CHF 100 Mio. versichert.
Der Selbstbehalt pro Schadensfall beträgt:
- Vollhelm CHF 1'500.-
- Zivilhaftpflicht CHF 1000,-
Darunter fallen Schäden durch Feuer, Kollision, Fahrzeugdiebstahl, Elementarereignisse, Schneerutsch, Zusammenstoß mit Tieren, Glasschäden. Nicht versichert sind grob fahrlässig verursachte Schäden, Schäden durch Nichteinhaltung der Fahrzeughöhe, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie Verletzung der Mietbedingungen. Schäden und Kosten, die durch falsches Betanken und/oder falsches Nachfüllen von Flüssigkeiten in die Behälter entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Kfz-Versicherung lehnt jegliche Leistungen ab. Schäden an der Innenausstattung des Fahrzeugs, Markise, Tischen, Campingstühlen und Fahrradträgern sind nicht versichert, es sei denn, sie sind auf einen Unfall zurückzuführen. Den Überschuss muss immer der Mieter tragen.
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18. zusätzliche Kilometer
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Der Mietpreis beinhaltet 200 Kilometer pro Tag. Bei Mehrkilometern wird bei Fahrzeugrückgabe ein Zuschlag pro Mehrkilometer (CHF 0.70 km) verrechnet. Alternativ kann zu Mietbeginn ein km-Paket zum Preis von CHF 25,-/Tag für weitere 100 km/Tag oder CHF 35,-/Tag für unbegrenzte km erworben werden. unbegrenzte km ab 21 Tagen.
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19. Steuern
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Alle Steuern sind bereits im Mietpreis enthalten.
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20. Zurückbehaltungsrecht
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Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters am Fahrzeug wegen angeblicher Ansprüche gegen Califorent ist ausgeschlossen.
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21. Vertragsänderungen
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Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
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22. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
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Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Chur.
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